Schuleinschreibung
Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung findet heuer in Wien zum zweiten Mal in getrennten Teilen statt.
1. Teil - DIE ANMELDUNG FÜR DIE SCHULE
- im Zeitraum vom 11.11. bis 22.11.2024.
Kinder, die vor dem 1. September 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, sind im Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern
oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt getrennt von der Schulreifefeststellung des Kindes.
Sie dürfen Ihr Kind sehr gerne zum Anmeldetermin mitnehmen, ich freue mich darauf Ihr Kind kennenzulernen.
Die Schulreife wird bei der Anmeldung jedoch noch nicht begutachtet.
Es gibt keine Möglichkeit einer Voranmeldung oder Vormerkung für spätere Schuljahre.
Die Ganztagsschule Alt Erlaa nimmt Kinder auf deren Eltern berufstätigsind oder sich in Ausbildung befinden
und die aus der näheren Wohnumgebung stammen. Die endgültige Zuteilung zur Schule entscheidet die Bildungsdirektion für Wien.
Schulplätze an Kinder aus entfernteren Wohngebieten oder anderen Bezirken können nur bei ausreichend vorhandenen Plätzen vergeben werden.
Bitte vereinbaren Sie ab dem 10.10.2024 online einen Termin für die Schuleinschreibung!
Ohne rechtzeitige Terminvereinbarung ist leider keine Schuleinschreibung möglich.
Für die Einschreibung benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
Das ANMELDEBLATT das Sie per Post von der Bildungsdirektion erhalten haben.
- Meldezettel des Kindes
- Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- e-Card
- Mutter-Kind-Pass mit Impfpass
- Arbeits- oder Ausbildungsnachweis der Erziehungsberechtigten
- Besuchsbestätigung des Kindergartens
- Förderunterlagen des Kindergartens
- Medizinische Gutachten - falls Beeinträchtigungen des Kindes vorliegen
- Zahlungsverpflichtung - Stadt Wien
- Schülerdatenblatt
- Einverständniserklärung
Diese drei Formulare (Zahlungsverpflichtung, Schülerdatenblatt und Einverständniserklärung) finden Sie am Ende dieser Seite im Download-Bereich.
Im Rahmen der Schuleinschreibung müssen Sie mehrere Formulare ausfüllen. Das Ausfüllen der Formulare ist sehr zeitaufwendig. Zu Ihrer und unserer Zeitersparnisse empfehlen wir die benötigten Formulare herunterzuladen, bereits zuhause auszufüllen und ausgefüllt zur Einschreibung mitzubringen.
Im Dezember und Jänner werden die Anmeldedaten dann von der Bildungsdirektion überprüft und die Anmeldungen an die Schule bestätigt oder Kinder werden anderen Schulen zugewiesen.
Bis spätestens Ende Jänner sollten aber bereits alle Eltern wissen, ob das Kind den Platz an der Wunschschule bekommen hat.
Die Schulleitung informiert dann sofort die Eltern über Schoolfox und vereinbart Termine für die nötigen Begutachtungen der Kinder, die dann im Februar stattfinden müssen.
2. Teil - DIE BEGUTACHTUNG DES KINDES -
besteht aus drei Terminen.
Beginn: im Februar 2025
Schulreifefeststellung
Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine Schulreifefeststellung Ihres Kindes statt.
Es wird festgestellt, ob ihr Kind schon "schulreif" ist, oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können.
Kinder die schon schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit im ersten Schuljahr eine Vorschulklasse zu besuchen.
Feststellung der Deutschkenntnisse (Sprachstandserhebung)
Für manche Kinder (mit anderer Muttersprache als Deutsch) muss seit 2019 gesetzlich auch eine zuzsätzliche Sprachstandsbestimmung (MIKA-D Sprachscreening) durchgeführt werden. Dazu wird leider fallweise ein zusätzlicher Termin nötig sein. Wir bemühen uns jedoch die Schulreifefeststellung und den MIKA-D Test an einem gemeinsamen Termin zu organisieren.
Die Schulreife-Feststellung und die Feststellung der Deutschkenntnisse müssen bis 8. März 2024 abgeschlossen sein!
Untersuchung durch die Schulärztin
Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine schulärztliche Untersuchung statt.
Für diese Untersuchung muss ebenfalls ein zusätzlicher Termin vereinbart werden, der aber noch bis zum Ende des Schuljahres möglich ist.
Bitte bringen Sie zur schulärtzlichen Untersuchung ebenfalls den Impfpass und eventuell vorliegende medizinische Gutachten des Kindes mit!